Habilitationsverfahren
Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der Universität Wien fällt.
Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches Fach ist der Nachweis der hervorragenden wissenschaftlichen Qualifikation sowie der didaktischen Fähigkeiten (mehrmalige Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen) des*der Antragsteller*in.
Allgemeine Informationen zum Habilitationsverfahren finden Sie in diesem Dokument der DLE Personalwesen und Frauenförderung.
Rechtliche Informationen zum Antrag und Ablauf eines Habilitationsverfahrens finden Sie in § 102 und in § 103 UG 2002 und in der Satzung der Universität Wien (Habilitation).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Senats unter http://senat.univie.ac.at/habilitationsverfahren.
Auf der Seite des Senats finden Sie zudem eine Übersicht über aktuell laufende und bereits abgeschlossene Kommissionen der Universität Wien.
Vor der offiziellen Einreichung des Habilitationsantrags ersucht das Dekanat um Kontaktaufnahme mit einem*einer Fachprofessor*in am fachlich zuständigen Institut (insbesondere mit der Institutsleitung), um sich über die angestrebte "Venia docendi" und die Passung der Habilitationsschrift sowie der ausgeübten Lehrtätigkeit beraten zu lassen.
Antragstellung am Dekanat:
- Vereinbarung eines Termins bei Manuela Astl, BA (manuela.astl@univie.ac.at).
- Der Habilitationsantrag ist schriftlich, unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Formulars "Habilitationsantrag" beim Dekanat der Fakultät für Sozialwissenschaften einzubringen.
- Die Vergebührung des Habilitationsantrags wird im Rahmen der Einreichung am Dekanat berechnet.