Rechte hand mit Stift auf Unterlagen auf einem Tisch. Im Hintergrund sind verschwommen ein Notizblock und eine Tasse zu sehen.

Forschungsethik

Die Fakultät für Sozialwissenschaften unterstützt Doktorand*innen und Wissenschafter*innen der Fakultät hinsichtlich forschungsethischer Herausforderungen in der Vorbreitung und Durchführung von Forschungsprojekten mittels eines online self-assessments (siehe unten). Darüber hinaus stellt die Fakultät Ressourcen und Material zur Unterstützung bereit. Bitte finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Forschungsethik an der Fakultät in der englischen Fassung dieses Seitenbereichs.

Pre-screening for PhD projects

Doktoratsstudierende sind in Vorbereitung auf die fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP) verpflichtet, das online self-assessment in Form des Pre-screenings for PhD projects zu absolvieren. Das Ergebnis wird im Zuge der fakultätsöffentlichen Präsentation mit dem Doktoratsberiat diskutiert. Doktoratsstudierende sind angehalten, die Kommentare und Rückmeldungen des Beirats zu berücksichtigen.

An einigen Instituten der Fakultät für Sozialwissenschaften ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass angebundene Doktoratsstudierende vor dem tatsächlichen Beginn der empirischen Forschung zusätzlich das reguläre Reserach Ethics Screening für Wissenschafter*innen an der Fakultät absolvieren (siehe unten). Bei Fragen sollten sich Doktoratsstudierende an Ihre Betreuer*innen wenden.

Research Ethics Screening

Wissenschafter*innen der Fakultät für Sozialwissenschaften absolvieren das online self-assessment im Zuge der Projektentwicklung im Rahmen des fakultären Research Ethics Screening. Je nach Institut ist der Prozess entweder empfohlen oder verpflichtend. An einigen Instituten ist dieser auch für Doktoratsstudierende, welche die fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP) erfolgreich absolviert haben, verpflichtend.

Das Research Ethics Screening gibt Forscher*innen und Projektteams die Möglichkeit, ihr Forschungsvorhaben in Bezug auf forschungsethische Risiken, Probleme und Herausforderungen zu reflektieren und abschließend eine Rückmeldung des Institutional Review Boards (IRB) der Fakultät für Sozialwissenschaften zu bekommen. Sie erhalten entweder eine Bestätigung, dass die eigenverantwortliche Durchführung des Projekts in der geplanten Form unbedenklich erscheint, oder die Aufforderung, einen Antrag bei der Ethikkommission der Universität Wien zu stellen. Gemäß der österreichischen Rechtslage (Universitätsgesetz 2002) und der Satzung der Universität Wien, obliegt es der Ethikkommission zu begutachten, ob Forschungsprojekte Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit und Gesundheit angemessen berücksichtigen und ob alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.